Cómo declarar criptomonedas en Tailandia
Thailand genehmigte 2025 eine fünfjährige Steuerbefreiung (vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029) für Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen auf Plattformen, die von der thailändischen SEC lizenziert sind. Außerhalb dieser Plattformen erzielte Gewinne werden gemäß der progressiven Tabelle besteuert.

Schnelle Steuerübersicht
- Steuerart
- Einkommensteuer
- Tipo aplicable
- 0% bei lizenzierten thailändischen Börsen (2025–2029); ansonsten 0% – 35% gemäß progressiver Tabelle
- Steuerfreibetrag
- Temporäre Befreiung für Verkäufe auf von der SEC autorisierten Plattformen
- Krypto-zu-Krypto
- Wird außerhalb der befreiten Plattformen besteuert
- Staking y recompensas
- Wird als Einkommen besteuert
- Verluste
- Keine allgemeine Verrechnung
- Abgabefrist
- 31. März (8. April online)
- Formularios
- PND 90 oder PND 91
- Sanciones
- Zuschläge von 1,5 % monatlich und Strafen
- Autoridad fiscal
- Revenue Department
Überwiesenes ausländisches Einkommen
Seit 2024 unterliegt ausländisches Einkommen von Gebietsansässigen der Besteuerung, wenn es nach Thailand gebracht wird, einschließlich Gewinnen von ausländischen Börsen. Die Nutzung lizenzierter lokaler Plattformen ermöglicht die Inanspruchnahme der Befreiung.
Regionaler Kontext
Asien hat sehr unterschiedliche Regelungen: von Ländern ohne Kapitalertragsteuer (Singapur, Hongkong) bis zu pauschalen Sätzen von 30 % (Indien). Mehrere Länder reformieren ihre Regeln, daher ist es ratsam, die aktuelle Gesetzgebung jedes Jahr zu überprüfen.
Vor der Abgabe: Halte deine Historie geordnet
Der erste Schritt für eine korrekte Steuererklärung ist das Herunterladen der vollständigen Transaktionshistorie von jeder von dir genutzten Plattform. Von MiCA lizenzierte Börsen bieten fertige Jahresberichte an, was viel Arbeit bei der Deklaration spart.
Exchanges mit MiCA-Lizenz ansehenHäufig gestellte Fragen
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Dieser Leitfaden ist eine allgemeine Information und stellt keine Steuerberatung dar. Die Regeln ändern sich häufig: Bestätigen Sie die Daten immer bei der Steuerbehörde Ihres Landes oder bei einem Berater.
